Der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen/des Familienzentrums

Gemäß des ab dem 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes NRW.

§ 16 Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere

  1. Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
  2. Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern- und Vätern und zu deren Qualifizierung bieten,
  3. die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten. oder vermitteln,
  4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.






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