Der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen/des Familienzentrums
Gemäß des ab dem 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes NRW.
§ 16
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere
- Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
- Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern- und Vätern und zu deren Qualifizierung bieten,
- die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten. oder vermitteln,
- Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.